Waffenregisterbescheinigung ONLINE – nicht vergessen: Registrierungspflicht für Flinten

Flinten die noch nicht im ZWR (zentrales Waffenregister) erfasst wurden, müssen bis zum 13. Dezember 2021 vom Waffenhändler zur Eintragung ins ZWR gemeldet werden.

Mittels der Bürgerkarte bzw. Handysignatur kann man das ZWR abfragen und so seine eigenen bereits gemeldeten Waffen ermitteln.

Link: Waffenregisterbescheinigung ONLINE
Link: Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)

Registrierungspflicht für Flinten

Flinten ( das sind Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen – nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden) die vor dem 1.10.2012 angeschafft wurden, mussten bisher nicht im ZWR (zentrales Waffenregister) gemeldet bzw. eingetragen werden.

Dies hat sich nun grundlegend geändert, da der 2. Teil der Waffengesetznovelle (BGBl. I 97/2018) in Kraft getreten ist. Flinten werden nun nicht mehr in der Kategorie D sondern der Kategorie C zugeordnet und unterliegen nun den meldepflichtigen Waffen.

D.h. alle Flinten die noch nicht im ZWR gemeldet wurden, müssen bis zum 13. Dezember 2021 vom Waffenhändler zur Eintragung ins ZWR erfasst werden.

Beispiel:
Eine Flinte die sich bereits seit über 10 Jahre im Besitz befindet und noch nie im ZWR gemeldet wurde, muss bis zum 13. Dezember 2021 im ZWR gemeldet werden.

Man kann mittels der Bürgerkarte (z.B. Handysignatur) das ZWR abfragen und so seine eigenen bereits gemeldeten Waffen ermitteln, Link: Waffenregisterbescheinigung ONLINE – meine Waffen im ZWR abfragen

nicht vergessen: Registrierung der Waffen im zentralen Waffenregister (ZWR)

!! NICHT VERGESSEN !!

In Besitz befindliche Waffen der Kategorie C (Büchsen) müssen von den Besitzern bis spätestens 30. Juni 2014 im zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden.

Waffen der Kategorie D (Flinten) können jederzeit freiwillig registriert werden.

Link: Leitfaden zum Zentralen Waffenregister (ZWR)
Link: Registrierungskosten zentrales Waffenregister (ZWR)
Link: Wann muss eine Flinte (Schusswaffe der Kategorie D) registriert werden?

Leitfaden zum Zentralen Waffenregister (ZWR)

Seit 1. Oktober 2012 ist das neue zentrale Waffenregister (ZWR) und die auch damit verbundene Schusswaffenregistrierung aller Kategorien aktiv

Die Schusswaffen werden in folgende Kategorien eingeteilt

  • Kategorie A:
    verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – „Pumpgun“) und Kriegsmaterial
  • Kategorie B:
    Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten
  • Kategorie C:
    Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
  • Kategorie D:
    Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)

Das Innenministerium hat einen Leitfaden zur Waffenregistrierung zusammengestellt. Dieser Folder enthält die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Zentrales Waffenregister:
Leitfaden-zum-Zentralen-Waffenregister-ZWR.pdf (ca. 1,3 MB)

Kosten:
Dem Waffenfachhändler steht für die Registrierung ein angemessenes Entgelt zu.
Bei der „Online-Registrierung“ einer Kategorie C-Waffe mit der Bürgerkarte fallen keine Kosten an.

Link zur Online-Registrierung
Link: Leitfaden zum Zentralen-Waffenregister ZWR (PDF: ca. 1,3 MB)