Computergestütztes Waffenregister bis 2014

Die Waffengesetz-Novelle 2010 (http://www.jagdnet.com/2010/05/waffengesetz-novelle-2010) wurde am 16. Juni 2010 vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Bis 2014 wird ein zentrales computergestütztes Waffenregister eingeführt, in dem  Faustfeuerwaffen und Langwaffen der Kategorie C (Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Flinten mit glattem Lauf), registriert werden.

Historische Schusswaffen (vor 1871) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Waffengesetz-Novelle 2010

Heute, am 18.05.2010 wurde vom Ministerrat die Waffengesetz-Novelle 2010 beschlossen, damit soll die EU-Waffen-Richtlinie 2008/51/EG umgesetzt werden. Zukünftig sollen alle Waffen in einem computergestützem Register erfasst werden.

Was bedeutet das für uns Jäger?

Registrierungspflicht für Waffen der Kategorie C … ist uns nicht wirklich neu.
Registrierungspflicht für Waffen der Kategorie D nur bei Neuerwerb.

Alle bereits, bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, gemeldeten Waffen der Kategorie C müssen bis zum 30.06.2014 erneut registriert werden
Waffen der Kategorie D müssen „nur“ bei einem (Neu) Erwerb registriert werden.

Diese Meldung bzw. Registrierung kann beim Waffenhändler durchgeführt werden, d.h. es ist kein Behördengang notwendig. Die Registrierung kann auch mittels Bürgerkarte getätigt werden.

LINK: Waffengesetz-Novelle 2010