Verbot von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel

Ab dem 1. Juli 2012 wird die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel in Österreich verboten sein.

Dies bestimmt die 331. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft per Bundesgesetzblatt.

Eine Reduktion des Eintrages von Blei in die Umwelt ist das Ziel dieser Verordnung. Haarraubwild, Hasen, Fasane, … sind (vorerst noch) ausgenommen.