Jagdgesetznovelle für Salzburg steht bevor

Dem Bundesland Salzburg steht eine neue Jagdgesetznovelle bevor, diese liegt bereits dem Legislativ- und Verfassungsdienst vor und soll u.a. folgende Punkte enthalten:

  • Jagdprüfung kann bereits mit 16 Jahren gemacht werden
  • Die Frist zur Wiederholung der nicht bestandenen Jagdprüfung, soll von einem Jahr auf ein Monat verringert werden
  • Die Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen soll wieder ermöglicht werden
  • Verfolgungsverjährungsfrist für Schonzeitübertretungen soll um ein Jahr verlängert werden
  • Ab der nächsten Jagdperiode soll eine flächendeckende Neufeststellung der Jagdgebiete auf digitaler Basis im Jagdgesetz verankert werden
  • Stärkung der Rechte von Grundeigentümern was das Vorpachtrecht betrifft
  • u.v.a.