nicht vergessen: Registrierung der Waffen im zentralen Waffenregister (ZWR)

!! NICHT VERGESSEN !!

In Besitz befindliche Waffen der Kategorie C (Büchsen) müssen von den Besitzern bis spätestens 30. Juni 2014 im zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden.

Waffen der Kategorie D (Flinten) können jederzeit freiwillig registriert werden.

Link: Leitfaden zum Zentralen Waffenregister (ZWR)
Link: Registrierungskosten zentrales Waffenregister (ZWR)
Link: Wann muss eine Flinte (Schusswaffe der Kategorie D) registriert werden?

ZWR: Wann muss eine Flinte (Schusswaffe der Kategorie D) registriert werden?

Was sind Schusswaffen der Kategorie D?
Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)

Altbestand (Erwerb vor 01.10.2012):
Eine Registrierung kann jederzeit freiwillig erfolgen

Neuerwerbung (Erwerb ab dem 01.10. 2012):
Wenn nach dem 01.10.2012 ein Besitzwechsel statt findet, muss der Erwerber die Schusswaffe der Kategorie D innerhalb von 6 Wochen Registrieren (Waffenhändler oder Bürgerkarte).

Link zur Online-Registrierung
Link: Leitfaden zum Zentralen-Waffenregister ZWR (PDF: ca. 1,3 MB)