Waffenregisterbescheinigung ONLINE – nicht vergessen: Registrierungspflicht für Flinten

[aartikel]3852081416:right[/aartikel]Flinten die noch nicht im ZWR (zentrales Waffenregister) erfasst wurden, müssen bis zum 13. Dezember 2021 vom Waffenhändler zur Eintragung ins ZWR gemeldet werden.

Mittels der Bürgerkarte bzw. Handysignatur kann man das ZWR abfragen und so seine eigenen bereits gemeldeten Waffen ermitteln.

Link: Waffenregisterbescheinigung ONLINE
Link: Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)

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Waffenregisterbescheinigung ONLINE – meine Waffen im ZWR abfragen

In Österreich müssen seit dem 1. Oktober 2012 Waffen in allen Kategorien im zentralen Waffenregister (ZWR) registriert werden.

Seit kurzem hat man mit der Funktion Waffenregisterbescheinigung ONLINE Einsicht ins ZWR. Der Zugang erfolgt mittels Bürgerkarte/Handysignatur über die Seite des Bundesministeriums für Inneres (BMI). Dort bekommt man man eine Auflistung aller aktuell registrierten Schusswaffen – natürlich kann man nur seine eigenen Waffen abfragen.

Der Dienst ist kostenlos und kann beliebig oft verwendet werden (Stand: Februar 2017).

Link: Waffenregisterbescheinigung ONLINE
Link: Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)

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Computergestütztes Waffenregister bis 2014

Die Waffengesetz-Novelle 2010 (http://www.jagdnet.com/2010/05/waffengesetz-novelle-2010) wurde am 16. Juni 2010 vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Bis 2014 wird ein zentrales computergestütztes Waffenregister eingeführt, in dem  Faustfeuerwaffen und Langwaffen der Kategorie C (Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Flinten mit glattem Lauf), registriert werden.

Historische Schusswaffen (vor 1871) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

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