Verwendung von Schalldämpfern in Salzburg

Schalldämpfer sind für die Ausübung der Jagd in Salzburg verboten!

Der Besitz/Erwerb einer Vorrichtung zur Dämpfung eines Schussknalles (Schalldämpfer) ist seit der Waffengesetz-Novelle ab 1.1.2019 erlaubt.

Aber Achtung, Schalldämpfer sind für die Ausübung der Jagd in Salzburg noch verboten. Dies wird aktuell über § 70 Abs. 3 lit. a im Salzburger Jagdgesetz, der wie folgt lautet, verboten:

Die Benützung von Schusswaffen, Munition und Zielhilfsmitteln, die für die Jagd auf jagdbare Tiere gewöhnlich nicht bestimmt sind. Darunter fallen insbesondere die gemäß § 17 Abs 1 Z 1 bis 5 des Waffengesetzes 1996 verbotenen Waffen …

Im letzten Waffengesetz, das lt. Salzburger Jagdgesetz für den § 70 Abs. 3 lit. a noch Gültigkeit hat, steht unter § 17 Abs. 3 Z. 5 folgendes:

von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

Eine Änderung, die die Verwendung von Schalldämpfern für die jagdliche Ausübung erlaubt, ist für die kommende Jagdgesetz-Novelle geplant. Diese Novelle wird vermutlich nicht vor dem Frühsommer 2019 erscheinen.

Salzburg: neue Jagdgesetznovelle tritt mit 1. März 2015 in Kraft

Vor 3 Jahren bereits angekündigt, tritt nun per 01.03.2015 in Salzburg die neue Jagdgesetznovelle in Kraft.

Neben einigen Wortänderungen wurden unter anderem auch folgende Punkte hinzugefügt bzw. angepasst.

  • Neufeststellung der Eigenjagd- und Gemeinschaftsjagdgebiete sowie der Jagdeinschlüsse auf Antrag
  • Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
    Nun ist eine Ablegung der Jagdprüfung mit dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich
  • Prüfungszeugnis und Wiederholung der Prüfung
    Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, dann ist eine Wiederholung nach bereits nach einem Monat möglich
  • Fangen von Wildtieren und Verwenden von Fangvorrichtungen
  • u.v.m.

Der damals angekündigte Punkt zur Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen wurde NICHT ins Jagdgesetz aufgenommen.

Details und weitere Informationen können aus dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2015 entnommen werden: Link zum Landesgesetzblatt Nr. 21/2015

Neue Abschussrichtlinien in Kärnten

Wie die Kärntner Jägerschaft bekannt gegeben hat, wurden für Kärnten neue Abschussrichtlinien (LGS-ABSR/16067/1/2014) erlassen.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Klasseneinteilung beim Rehwild. Bei den Böcken gibt es zukünftig nur noch zwei Altersklassen:

  • Böcke der Klasse A:
    Alle Böcke zweijährig und älter (ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres)
  • Böcke der Klasse B:
    Alle Böcke einjährig (ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres)

Die Abschussrichtlinien treten mit 1.2.2015 in Kraft und behalten bis 31.12.2018 ihre Gültigkeit.

Alle Einzelheiten können im Kundmachungsblatt der Kärntner Jägerschaft nachgelesen werden.

Link zum Kundmachungsblatt
Link zur Kärntner Jägerschaft

Jagdgesetznovelle für Salzburg steht bevor

Dem Bundesland Salzburg steht eine neue Jagdgesetznovelle bevor, diese liegt bereits dem Legislativ- und Verfassungsdienst vor und soll u.a. folgende Punkte enthalten:

  • Jagdprüfung kann bereits mit 16 Jahren gemacht werden
  • Die Frist zur Wiederholung der nicht bestandenen Jagdprüfung, soll von einem Jahr auf ein Monat verringert werden
  • Die Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen soll wieder ermöglicht werden
  • Verfolgungsverjährungsfrist für Schonzeitübertretungen soll um ein Jahr verlängert werden
  • Ab der nächsten Jagdperiode soll eine flächendeckende Neufeststellung der Jagdgebiete auf digitaler Basis im Jagdgesetz verankert werden
  • Stärkung der Rechte von Grundeigentümern was das Vorpachtrecht betrifft
  • u.v.a.