Waffenregisterbescheinigung ONLINE – nicht vergessen: Registrierungspflicht für Flinten

Flinten die noch nicht im ZWR (zentrales Waffenregister) erfasst wurden, müssen bis zum 13. Dezember 2021 vom Waffenhändler zur Eintragung ins ZWR gemeldet werden.

Mittels der Bürgerkarte bzw. Handysignatur kann man das ZWR abfragen und so seine eigenen bereits gemeldeten Waffen ermitteln.

Link: Waffenregisterbescheinigung ONLINE
Link: Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)

Registrierungspflicht für Flinten

Flinten ( das sind Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen – nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden) die vor dem 1.10.2012 angeschafft wurden, mussten bisher nicht im ZWR (zentrales Waffenregister) gemeldet bzw. eingetragen werden.

Dies hat sich nun grundlegend geändert, da der 2. Teil der Waffengesetznovelle (BGBl. I 97/2018) in Kraft getreten ist. Flinten werden nun nicht mehr in der Kategorie D sondern der Kategorie C zugeordnet und unterliegen nun den meldepflichtigen Waffen.

D.h. alle Flinten die noch nicht im ZWR gemeldet wurden, müssen bis zum 13. Dezember 2021 vom Waffenhändler zur Eintragung ins ZWR erfasst werden.

Beispiel:
Eine Flinte die sich bereits seit über 10 Jahre im Besitz befindet und noch nie im ZWR gemeldet wurde, muss bis zum 13. Dezember 2021 im ZWR gemeldet werden.

Man kann mittels der Bürgerkarte (z.B. Handysignatur) das ZWR abfragen und so seine eigenen bereits gemeldeten Waffen ermitteln, Link: Waffenregisterbescheinigung ONLINE – meine Waffen im ZWR abfragen

Computergestütztes Waffenregister bis 2014

Die Waffengesetz-Novelle 2010 (http://www.jagdnet.com/2010/05/waffengesetz-novelle-2010) wurde am 16. Juni 2010 vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Bis 2014 wird ein zentrales computergestütztes Waffenregister eingeführt, in dem  Faustfeuerwaffen und Langwaffen der Kategorie C (Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Flinten mit glattem Lauf), registriert werden.

Historische Schusswaffen (vor 1871) sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Waffengesetz-Novelle 2010

Heute, am 18.05.2010 wurde vom Ministerrat die Waffengesetz-Novelle 2010 beschlossen, damit soll die EU-Waffen-Richtlinie 2008/51/EG umgesetzt werden. Zukünftig sollen alle Waffen in einem computergestützem Register erfasst werden.

Was bedeutet das für uns Jäger?

Registrierungspflicht für Waffen der Kategorie C … ist uns nicht wirklich neu.
Registrierungspflicht für Waffen der Kategorie D nur bei Neuerwerb.

Alle bereits, bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, gemeldeten Waffen der Kategorie C müssen bis zum 30.06.2014 erneut registriert werden
Waffen der Kategorie D müssen „nur“ bei einem (Neu) Erwerb registriert werden.

Diese Meldung bzw. Registrierung kann beim Waffenhändler durchgeführt werden, d.h. es ist kein Behördengang notwendig. Die Registrierung kann auch mittels Bürgerkarte getätigt werden.

LINK: Waffengesetz-Novelle 2010