Registrierungspflicht für Flinten

Flinten ( das sind Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen – nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden) die vor dem 1.10.2012 angeschafft wurden, mussten bisher nicht im ZWR (zentrales Waffenregister) gemeldet bzw. eingetragen werden.

Dies hat sich nun grundlegend geändert, da der 2. Teil der Waffengesetznovelle (BGBl. I 97/2018) in Kraft getreten ist. Flinten werden nun nicht mehr in der Kategorie D sondern der Kategorie C zugeordnet und unterliegen nun den meldepflichtigen Waffen.

D.h. alle Flinten die noch nicht im ZWR gemeldet wurden, müssen bis zum 13. Dezember 2021 vom Waffenhändler zur Eintragung ins ZWR erfasst werden.

Beispiel:
Eine Flinte die sich bereits seit über 10 Jahre im Besitz befindet und noch nie im ZWR gemeldet wurde, muss bis zum 13. Dezember 2021 im ZWR gemeldet werden.

Man kann mittels der Bürgerkarte (z.B. Handysignatur) das ZWR abfragen und so seine eigenen bereits gemeldeten Waffen ermitteln, Link: Waffenregisterbescheinigung ONLINE – meine Waffen im ZWR abfragen