Bewegungsjagden: COVID-19-Prävention

Mit der letzten COVID-19-Maßnahmenverordnung (455. Verordnung: Änderung der COVID-19-Maßnahmenverordnung – 3. COVID-19-MV-Novelle) wurden private Treffen im Freien mit mehr als 12 Personen untersagt.

Da die Jagd auf Basis der 9 Landesjagdgesetze einen systemrelevanten Auftrag erfüllt, sollte eine Durchführung von Bewegungsjagden mit mehr als 12 Personen möglich sein. Allerdings sollten diese Bewegungsjagden bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Ein dafür notwendiges COVID-19-Präventionskonzept auf stellt der Dachverband Jagd Österreich zur Verfügung.

Link zum COVID-19-Präventionskonzept: https://www.jagd-oesterreich.at/2020/10/23/covid-19-praevention-zur-durchfuehrung-von-bewegungsjagden/

Auch bei weniger Teilnehmern sollte man sich an das Präventionskonzept bzw. an alle gesetzlichen Vorgaben halten!

Weidmannsheil und bleibt gesund!