Waldtag der VS Neue Heimat Bischofshofen

Am 18. Mai 2016 gab es für ca. 170 Schüler der Volksschule Neue Heimat Bischofshofen den Waldtag. Für ca. 5-6 Stunden wechselten die Kinder in das Klassenzimmer „Hoferauwald“. Auf 9 Stationen konnten Herr Matthias Ellmer und sein Team den Kindern Einblicke in Jagd, Wald und Umwelt vermitteln.

Auch die gesunde Jause war ein wichtiges Thema – richtiges Bauernbrot mit Almbutter, ein saftiger Apfel und frisches Quellwasser wurde von den Jägern verteilt.

Igelstation

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Die normalerweise nachtaktiven Igel, die tagsüber unterwegs sind und nicht fauchen, benötigen unsere Hilfe. Dass man den Igel keine Milch und kein Obst füttern soll, konnten die Kinder bei Frau Reisinger, von der Igelstation Mondsee / Igelhilfe Österreich, lernen.

Schauquelle

waldtag-bischofshofen-2016-3Von Herrn Herbert Gewolf, Wassermeister der Stadtgemeinde Bischofshofen, erfuhren die Schüler viel über die Herkunft und Entstehung unseres Trinkwassers.

Falkner

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Mit den vielen großen und kleinen Präparaten, vermittelte die Falknerin der Burg Hohen Werfen, den Kindern unsere heimischen Greifvogelarten. Die Beizjagd bzw. Falknerei ist sogar UNESCO Kulturerbe!

Jäger

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Mitten im Wohnzimmer der Wildtiere, sperrten die wissbegierigen Kinder sprichwörtlich ihre Lauscher auf und erlernten von den Jägern einige Begriffe unserer Weidmannssprache. Über das Hundewesen, Wald und Wild, Zweck/Sinnhaftigkeit der Jagd konnte man hier vieles in Erfahrung bringen.

Waldpädagogik-Anhänger der ÖBf

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Herr DI Clemens Endlicher hatte mit dem waldpädagogischen Anhänger der österreichischen Bundesforste, eine ganz besondere Station. Mit Hilfe der vielen Exponate, erzählte der Waldpädagoge so einige Geschichten von den Wildtieren. Und dass Dachse keine Stinktiere sind, brachte so manchen zum Staunen.

Waldquiz

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Beim Waldquiz wurde das Umweltbewusstsein unserer Gäste gefestigt. Dass der Müll nicht in den Wald gehört und für Natur und Wild große Gefahr bedeutet, wussten bereits viele der anwesenden Kinder. Mit der als Schokobohnen bezeichneten Rotwildlosung, lernten die Kinder wieder neue Zeichen der Natur kennen.

Geschicklichkeit

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Bei der Station Geschicklichkeit konnten alle ihre Trittfestigkeit und Gleichgewichtssinn unter Beweis stellen.

Wald fühlen

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Den Wald fühlen … die Erde zwischen den Fingern spüren, das war die Devise der vorletzten Station. Laufen im Buchenlaub, aus Ästen Häuser bauen … einfach der Phantasie mal freien Lauf lassen.

Facharbeiter der ÖBf

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Nachhaltigkeit wurde von den beiden Waldfacharbeitern (der ÖBf) Josef Kellner und Thomas Maier bildlich dargestellt – wer Holz erntet, muss auch Setzlinge/Jungbäume einsetzen.

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Zum Abschluss bekam jeder der 170 Schüler – hochverdient – das kleine Jägerdiplom überreicht.

Der Unterricht im Klassenzimmer Wald, machte allen einen riesigen Spaß. Die Kinder werden den Wald zukünftig mit anderen Augen und verstärktem Umweltbewusstsein betreten. Wer weiß, vielleicht werden manche ja mit einem netten Anblick belohnt.

Ein spezieller Dank gebührt den Familien Strobl und Mooslechner, der Direktorin Andrea Kaserbacher und dem Initiator und Organisator Matthias Ellmer mit seinem großen Team.

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Jagdzeitschrift: St. Hubertus

Dieses Mal möchten wir den St. Hubertus, das älteste österreichische Jagdmagazin, mit Hilfe eines kleinen Interviews ein wenig näher vorstellen.

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St. Hubertus aus dem Jahre 1949

Wir besitzen vom St. Hubertus eine Ausgabe aus dem Jahre 1949. Wie lange gibt es den St. Hubertus wirklich?
St. Hubertus: Wer eine St. Hubertus Ausgabe von 1949 hat, hat schon etwas Besonderes in der Hand. Allerdings: Uns gibt es schon seit 1912. Seit über 100 Jahren informieren und unterhalten wir also den jagdlichen Leser, und sind damit das älteste Jagdmagazin Österreichs.

Wie hat sich der St. Hubertus von damals bis heute verändert?
St. Hubertus: Jedes gedruckte Medium, auch Jagdzeitschriften, passen Inhalt und Aussehen dem Zeitgeist und den Bedürfnissen der Leser an. Viele Themen, wie z. B. Wilderei spielen heute nur noch eine sehr geringe Rolle, und kommen in einer Jagdzeitschrift des 21. Jahrhunderts kaum noch vor. Dafür steht heute Technik und Ausrüstung viel stärker im Mittelpunkt. Auch die digitale und mobile (Lese-) Welt macht vor einem Jagdmagazin nicht halt, und man kann den St. Hubertus heute bequem als E-Paper lesen.

Wie unterscheidet sich der St. Hubertus von den anderen Jagdmagazinen?
St. Hubertus: Das eindeutigste und auch wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist unsere Verbandsunabhängigkeit. Wir müssen nicht im Interesse eines Landesjagdverbandes berichten oder einem Landesjägermeister nach dem Mund schreiben. Der St. Hubertus kann kritischer sein, da das Magazin vor keinen jagdpolitischen Karren gespannt ist.

Gibt es pro Jahr ein bis mehrere Themenschwerpunkte / Sonderausgaben?
St. Hubertus: Grundsätzlich gibt es zwölf reguläre Ausgaben jährlich. Ein 13. Heft, quasi als Draufgabe, gibt es als Spezialausgabe mit einem Sonderthema, z. B. Jagdwaffen.

Der Webauftritt von St. Hubertus ist schon seit längerem unter jagderleben.de zu erreichen. Welche Vorteile ergeben sich dadurch für die Leser?
St. Hubertus: Wir kooperieren mit der deutschen Jagderleben-Plattform, und können damit dem Leser ein umfassendes Online-Jagdportal, inklusive Diskussionsforum zur Verfügung stellen.

Cover von St. Hubertus

Coverbild von St. Hubertus

Wie sieht die weitere Zukunft von St. Hubertus aus – gibt es das Jagdmagazin auch als E-Paper, wenn ja für welche Systeme?
St. Hubertus: Den St. Hubertus gibt es seit heuer auch in Deutschland flächendeckend am Kiosk. Das ist für ein österreichisches Jagdmagazin schon eine gute Leistung. Wir wollen natürlich neue Abonnenten dazugewinnen und arbeiten daher dauernd an der Qualität unserer Inhalte und an der Verbesserung unseres Angebotes für den Leser. Unsere E-Paper-Plattform zum Beispiel, ist im Konkurrenzvergleich führend hinsichtlich Lesefreundlichkeit und Bedienbarkeit. Ganz toll und praktisch ist unter anderem die Suchfunktion. Damit lassen sich alle St. Hubertus-Ausgaben seit 2002 bequem nach Stichworten oder Themen durchsuchen. Selbstverständlich gibt es dieses Angebot für alle Android- und Apple-Mobilgeräte.

 

Wir bedanken uns bei St. Hubertus für die Beantwortung unserer Fragen.

 

Auf jagdnet.com gibt es keine Abos zu kaufen oder zu kündigen. Bitte in diesem Fall direkt mit dem Magazin St. Hubertus Kontakt aufnehmen.

 

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Jagdkalender 2016

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Petition: Sicherheit im Wald für alle – Keine generelle Öffnung des Waldes für Mountainbiker

Einige Gruppen fordern vom Gesetzgeber eine generelle Öffnung aller Forststraßen und Waldwege für Mountainbiker. Unterstützt wird diese Forderung auch von der Organisation Naturfreunde Österreich.

Bild Mountainbike

Der österreichische Forstverein startet  nun eine Petition, gegen die generelle Öffnung des Waldes für Mountainbiker

Es gibt bereits ca. 27.000 km Routen für Mountainbiker. Tendenz steigend! Immer mehr Waldbesitzer versuchen mit neuen, vertraglich geregelten, Routen die Mountainbiker zu lenken.

Die Petition des Österreichischen Forstvereins „Sicherheit im Wald für alle – Keine generelle Öffnung des Waldes für Mountainbiker“ kann online unter www.sicherheitimwaldfueralle.at oder auch über eine ausdruckbare Liste unterzeichnet werden.

Link zur Petition: www.sicherheitimwaldfueralle.at

 

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Salzburg: neue Jagdgesetznovelle tritt mit 1. März 2015 in Kraft

Vor 3 Jahren bereits angekündigt, tritt nun per 01.03.2015 in Salzburg die neue Jagdgesetznovelle in Kraft.

Neben einigen Wortänderungen wurden unter anderem auch folgende Punkte hinzugefügt bzw. angepasst.

  • Neufeststellung der Eigenjagd- und Gemeinschaftsjagdgebiete sowie der Jagdeinschlüsse auf Antrag
  • Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
    Nun ist eine Ablegung der Jagdprüfung mit dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich
  • Prüfungszeugnis und Wiederholung der Prüfung
    Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, dann ist eine Wiederholung nach bereits nach einem Monat möglich
  • Fangen von Wildtieren und Verwenden von Fangvorrichtungen
  • u.v.m.

Der damals angekündigte Punkt zur Bejagung von Haselhahn, Schneehuhn und Schneehasen wurde NICHT ins Jagdgesetz aufgenommen.

Details und weitere Informationen können aus dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2015 entnommen werden: Link zum Landesgesetzblatt Nr. 21/2015

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